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1/1-Tages-Seminar:


Sonder-Lastaufnahmemittel im Zyklus von der Entwicklung bis zur Entsorgung

 

Inhalte der Schulung:

 

Maßnahmen zur Entwicklung von Sonder-Lastaufnahmemitteln

  • Auslegung
    • Nach Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie)
      • Definition „Lastaufnahmemittel“
      • Allgemeine Grundsätze
      • Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
      • Inverkehrbringen und Inbetriebnahme
    • Nach DIN EN 13155 (Lose Lastaufnahmemittel)
      • Bis 20.000 Lastwechsel
    • Nach DIN 15018 (Krane, Stahltragwerke)
      • Über 20.000 Lastwechsel
      • Betriebsfestigkeitsberechnung (mathematisch)
      • Betriebsfestigkeitsanalyse durch empirische Schwingversuche
  • Weitere Vorschriften und Normen
  • Umsetzung der vorgenannten Punkte
    • beim Betreiber
      • Pflichtenheft (Anzahl der Lastwechsel/Einsatzdauer)
    • Beim Hersteller (in Zusammenarbeit mit dem Betreiber)
      • Sachbearbeitungsbogen
      • Lastmuster

 

Prüfverfahren vor der ersten Inbetriebnahme

  • Praktische Versuche, Lastprüfung beim Hersteller
  • Erstellung der Gefährdungsanalyse durch den Hersteller
  • Überlassung eines unfertigen Prototypen vom Hersteller an den Betreiber
    • Nur zum Test! Nie für die Produktion!
  • Dokumentation für die Gewährleistung der Reproduzierbarkeit
  • Bedienungsanleitung
    • Kurz-Bedienungsanleitung
    • Ausführliche Bedienungsanleitung nach DIN EN 62079 auf CD
  • Prüfzeugnis
    • Angaben auf dem Prüfzeugnis
  • Erstellung der Gefährdungsbeurteilung vor Erstinbetriebnahme durch den Betreiber
  • Inhalte der Gefährdungsbeurteilung für Sonder-Lastaufnahmemittel
    • Wechselwirkung der Lastaufnahmemittel im Betriebsablauf
    • Besondere Beanspruchungen im Unternehmen des Anwenders
    • Festlegung der Prüffristen durch die Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der anzuwendenden Norm
    • Festlegung der Prüfkriterien durch die Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung der anzuwendenden Norm
  • Forderung der Gefährdungsbeurteilung durch
    • Arbeitsschutzgesetz
    • Betriebssicherheitsverordnung

 

Regelmäßige Prüfung (nach der Betriebssicherheitsverordnung, Normen und Vorschriften) durch eine befähigte Person

  • VDI 4068 Blatt 1   Befähigte Person
  • VDI 4068 Blatt 2   Krane, Hebezeuge und Anschlag-, Lastaufnahme und Tragmittel
  • Festlegung des Ausbildungsstandes und der Weiterbildung
    der Befähigten Person nach VDI 4068
  • BGR 500 (Betreiben von Arbeitsmitteln)
  • Durchführungsanweisung der UVV-Prüfung
    • Festlegung der ungefähren Rest-Laufzeit bzw. der Rest-Lastwechsel

 

Entsorgung von Lastaufnahmemittel zur Verhinderung vor unberechtigter Nutzung

  • Ausmusterung (Durchführungsanweisung)
  • Entsorgung

 

 

Leistungen

  • 1-tägiges Fachseminar bei Ihnen im Haus
  • RÖDER-Schulungsunterlagen
  • Teilnahme-Urkunde für jeden Teilnehmer

 

Diese Inhaus-Schulung ist für

·            Fachkräfte für Arbeitssicherheit

·            Sicherheitsbeauftragte

·            Einkäufer technischer Produkte

·            Planer

·            Abteilungsleiter

·            Teamleiter

·            Meister

·            Befähigte Personen

 

Ziel der Schulung ist

·            Unfälle vermeiden

·            Prävention im Unfallschutz verbessern

·            Rechtssicherheit erlangen.

 

Referentin:
Carmen Pies

 

  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • 2. Vorsitzende
    des Verbands Deutscher Sicherheitsingenieure (VDSI) Bezirksgruppe Mittelrhein
  • Berufliche Tätigkeiten in der Industrie-Forschung und im Sonder-Fahrzeugbau
  • Referentin bei der Unfallkasse NRW

 

Termine jeweils Montag oder Dienstag. Die Schulung dauert von 9.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr, anschließend steht die Referentin für Fragen zur Verfügung.

 

Seminarkosten              165,- €/Teilnehmer

                                   (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer)

 

Teilnehmerzahl je Seminar: min. 8 Teilnehmer, max. 20 Teilnehmer

 

Seminarort: Bei Ihnen im Haus

 

 

Die Schulung ist für Fachkräfte für Arbeitssicherheit

eine Fortbildungsveranstaltung nach §5 Abs.3 des Arbeitssicherheitsgesetzes