►   HOME
►   KONTAKT
►   LASTAUFNAHMEMITTEL
►   PERIPHERIE
►   KOMPLETTLÖSUNGEN
►   SERVICE
     SCHULUNGEN
     UVV-PRÜFUNGEN
     WARTUNGSVERTRAG
     LOHNFERTIGUNG
     DOWNLOADS / FORMULARE
►   WIR STELLEN EIN
►   HISTORIE
►   ABGs
►   IMPRESSUM

 

UVV-Prüfungen
Die nach der Betriebssicherheitsverordnung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geforderte regelmäßig wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung der Lastaufnahmemittel bieten wir Ihnen an zu einem pauschalen Preis von 137.- € gemäß unserer Prüf-Durchführungsanweisung. Die Prüfung erfolgt im Hause RÖDER. Reparaturen und Austausch von Ersatzteilen werden nach Zeit- und Materialaufwand berechnet (alternativ im Einzelfall nach Festpreisangebot).
RÖDER-Prüfanweisung
f
ür die regelmäßig wiederkehrende sicherheitstechnische Prüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung/DGUV

Die Prüfung ist eine Sicht- und Funktionsprüfung und erstreckt sich im Wesentlichen auf die Vollständigkeit, Eignung und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen sowie auf den Zustand des LAM, der Greifbacken, der Aufhängung, der Ausrüstung und der Tragkonstruktion. Sicherheitseinrichtungen sind z.B. Verriegelung für Position geschlossen, Offenhalter, Wendeverriegelung, Sicherung gegen unbeabsichtigtes Lösen der Last.

Der Turnus der regelmäßigen Prüfung richtet sich nach der Lebensdauer des LAM in Lastzyklen und der Gefährdungsbeurteilung nach §3 Abs.3 Betr.Sich.V.

Mit Erreichen der in der Betriebsanleitung unter Lebensdauer angegebenen Anzahl der Lastzyklen ist das LAM auszusondern und nach Anweisung des Betreibers zu entsorgen.

Die Prüfung muss von einer befähigten Person (Sachkundiger) durchgeführt werden.

 

Arbeitsschritte

1

Am Prüfplatz bereitstellen:

1.       LAM

2.       Prüfzeugnis

3.       Bedienungsanleitung

4.       die aufzunehmenden Lasten

 

2

Seit der letzten Prüfung erfolgte Lastzyklen beim Betreiber in Erfahrung bringen.

 

3

Prüfen, ob das Ende der Lebensdauer erreicht ist (ggf. der Aussonderung zuführen).

 

4

Rest-Lastzyklen in das Prüfzeugnis eintragen.

 

5

Sichtprüfung der Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen

 

6

Sichtprüfung der Greifbacken. Weisen die Greifbacken Verschleiß oder Materialbeschädigungen auf? (z.B. Risse, Kerben, Abnutzung)

 

7

Sichtprüfung der Tragkonstruktion. Weist die Tragkonstruktion Verschleiß oder Materialbeschädigungen auf? (z.B. Risse, Kerben)

 

8

Sichtprüfung der Aufhängung. Weist die Aufhängung Verschleiß oder Materialbeschädigungen auf? (z.B. Risse, Kerben, Aufwerfungen)

 

9

Sichtprüfung des Typenschilds und der max. zul. Traglast-Angabe.

 

10

Überprüfung der auf dem Prüfzeugnis angegebenen Min./Max.-Maße (Diese beziehen sich auf die lichte Weite zwischen den Greifbacken im maximal geöffneten und geschlossenen Zustand. Abweichungen lassen darauf schließen, dass das LAM u.U. durch Überlastung verbogen wurde.)

 

11

ggf. Ersetzen der Verschleißteile (Diese sind in der Bedienungsanleitung unter 10. angegeben). Sicherungselemente (z.B. Splinte, Sprengringe, Sicherungsmuttern) sind zu erneuern.

 

12

Nach Ersetzen der Verschleißteile nochmalige Überprüfung der Min./Max.-Maße

 

13

Funktionsprüfung der Bedienelemente und Sicherheitseinrichtungen

 

14

Funktionsprüfung des LAM: Können alle aufzunehmenden Lasten einwandfrei aufgenommen und gehandelt werden? (Die aufzunehmenden Lasten sind sowohl auf dem Prüfzeugnis als auch unter 4.2 angegeben.)

 

15

Funktionsprüfung des LAM: Werden alle aufzunehmenden Lasten in jeder bestimmungsgemäßen Position absturzsicher gehalten? (Die bestimmungsgemäßen Positionen sind unter 4.4 und 4.5 angegeben)

 

16

Funktionsprüfung des LAM: Kann das LAM unter Last unbeabsichtigt geöffnet werden?

 

17

Funktionsprüfung des LAM: Sind alle Gelenke geschmiert?

 

18

Funktionsprüfung des LAM: Sind alle lösbaren Schraub- oder Steckverbindungen gesichert?

 

19

Befund mit Datum und Unterschrift ins Prüfzeugnis eintragen

 

20

Bei positivem Befund: Prüfplakette gut sichtbar auf LAM anbringen.
Bei negativem Befund: Das LAM aussondern und nach Anweisung des Betreibers entsorgen (siehe unter 9.).